Landesspezifischer EU-Code
Version vom 15. Februar 2012, 15:18 Uhr von (Diskussion)
Vorlage:ImportAusAltemGlossarHandbuch Der landesspezifische EU-Code ist ein maximal fünfstelliger, von einem Bundesland herausgegebener Maßnahmecode.
Die ersten drei Stellen enthalten den EU-Code (also numerisch), die weiteren maximal zwei Zeichen sind alphanumerisch und dienen zur feineren Untergliederung der EU-Maßnahme.
Beispiel: 121a.