Landesspezifischer EU-Code: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Februar 2012, 16:36 Uhr
Vorlage:ImportAusAltemGlossarHandbuch Der landesspezifische EU-Code ist ein maximal fünfstelliger, von einem Bundesland herausgegebener Maßnahmecode.
Die ersten drei Stellen enthalten den EU-Code (also numerisch), die weiteren maximal zwei Zeichen sind alphanumerisch und dienen zur feineren Untergliederung der EU-Maßnahme.
Beispiel: 121a.