Landesspezifischer EU-Code: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Version: 500) |
(geändert 2012-03-07) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | |||
− | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|max. 5stelliger von einem Bundesland herausgegebener Maßnahmecode. Die ersten drei Stellen sind der EU-Code (also numerisch ) , die weiteren max. 2 Zeichen sind alphanumerisch und dienen zur feineren Untergliederung der EU-Maßnahme. Beispiel: 121a}} |
||
Der landesspezifische EU-Code ist ein maximal fünfstelliger, von einem Bundesland herausgegebener Maßnahmecode. |
Der landesspezifische EU-Code ist ein maximal fünfstelliger, von einem Bundesland herausgegebener Maßnahmecode. |
||
Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr
Der landesspezifische EU-Code ist ein maximal fünfstelliger, von einem Bundesland herausgegebener Maßnahmecode.
Die ersten drei Stellen enthalten den EU-Code (also numerisch), die weiteren maximal zwei Zeichen sind alphanumerisch und dienen zur feineren Untergliederung der EU-Maßnahme.
Beispiel: 121a.