Landesspezifischer EU-Code: Unterschied zwischen den Versionen

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K (1 Version: 500)
(kein Unterschied)

Version vom 15. Februar 2012, 16:36 Uhr

Vorlage:ImportAusAltemGlossarHandbuch Der landesspezifische EU-Code ist ein maximal fünfstelliger, von einem Bundesland herausgegebener Maßnahmecode.

Die ersten drei Stellen enthalten den EU-Code (also numerisch), die weiteren maximal zwei Zeichen sind alphanumerisch und dienen zur feineren Untergliederung der EU-Maßnahme.

Beispiel: 121a.