Kulturgruppe
In NRW wird Kulturgruppe so definiert:
- Die Kulturgruppe wird definiert als „alle Parzellen eines Antrags, für die in derselben Maßnahme/Untermaßnahme der gleiche Beihilfesatz gezahlt wird“.
- Da in NRW für alle Maßnahmen der AUM unterschiedliche Beihilfesätze gezahlt werden, bildet jede Maßnahme eine eigene Kulturgruppe.
- Für NRW und angrenzende Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz gilt, dass es hier keine einheitlichen Kulturgruppen im Sinne der vorgenannten Definition gibt.
Quelle: [1]