Kulturgruppe

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Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr von Replikator (Diskussion) (geändert 2012-03-07)
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In NRW wird Kulturgruppe so definiert:

Die Kulturgruppe wird definiert als „alle Parzellen eines Antrags, für die in derselben Maßnahme/Untermaßnahme der gleiche Beihilfesatz gezahlt wird“.
Da in NRW für alle Maßnahmen der AUM unterschiedliche Beihilfesätze gezahlt werden, bildet jede Maßnahme eine eigene Kulturgruppe.
Für NRW und angrenzende Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz gilt, dass es hier keine einheitlichen Kulturgruppen im Sinne der vorgenannten Definition gibt.

Quelle: [1]