Kulturgruppe: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. August 2016, 12:08 Uhr

In NRW wird Kulturgruppe so definiert:

Die Kulturgruppe wird definiert als „alle Parzellen eines Antrags, für die in derselben Maßnahme/Untermaßnahme der gleiche Beihilfesatz gezahlt wird“.
Da in NRW für alle Maßnahmen der AUM unterschiedliche Beihilfesätze gezahlt werden, bildet jede Maßnahme eine eigene Kulturgruppe.
Für NRW und angrenzende Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz gilt, dass es hier keine einheitlichen Kulturgruppen im Sinne der vorgenannten Definition gibt.

Quelle: [1]