Kontrollauftrag

Aus ProfilGlossar
Version vom 27. August 2012, 22:03 Uhr von Replikator (Diskussion) (Artikel ist neu)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein Kontrollauftrag ist der Auftrag, bei einem Antragsteller für bestimmte Prüfgegenstände (im allg. Förderprogramme) eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen. Ein solcher Auftrag wird immer aus einem bestimmten Grund (z. B. Zufallsauswahl, Risiko, oder Sachverhaltsaufklärung) erteilt. Ein Kontrollauftrag beeinhaltet 0-n Kontrollaufgaben.