Kommanditgesellschaft

Aus ProfilGlossar
Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr von Replikator (Diskussion) (geändert 2012-03-07)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Rechtsform eines Unternehmens. Komplementäre haften in voller Höhe, Kommanditisten nur in Höhe ihrer Einlage. Kommanditisten haben nur Kontrollrechte, eigentliche Geschäftsführung macht Komplementär (auch ohne Einlage).


Links