Kommanditgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|(Abkrz.: KG ) KommanditgesellschaftRechtsform eines Unternehmens. Komplementäre haften in voller Höhe, Kommanditisten nur in Höhe ihrer Einlage. Kommanditisten haben nur Kontrollrechte, eigentliche Geschäftsführung macht Komplementär (auch ohne Einlage ) .}}
 
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Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine [[Rechtsform]] eines [[Unternehmen]]s. Komplementäre haften in voller Höhe, Kommanditisten nur in Höhe ihrer Einlage. Kommanditisten haben nur Kontrollrechte, eigentliche Geschäftsführung macht Komplementär (auch ohne Einlage).
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Aktuelle Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Rechtsform eines Unternehmens. Komplementäre haften in voller Höhe, Kommanditisten nur in Höhe ihrer Einlage. Kommanditisten haben nur Kontrollrechte, eigentliche Geschäftsführung macht Komplementär (auch ohne Einlage).


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