Kürzungsgrund: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (1 Version: 250)
(geändert 2012-03-07)
Zeile 1: Zeile 1:
   
Kürzungsgründe sind je [[Förderprogramm]] festgelegte Merkmale, die die Wiedergabe/Nachvollziehbarkeit der mitunter sehr komplizierten Berechnungen unterstützen. Flächenkürzungsgründe werden auf den [[Bescheid]]en mit den entsprechenden Differenzflächen ausgewiesen und geben somit auch dem [[Antragsteller]] die Möglichkeit, die Berechnung der bewilligten Beihilfe|Fördermittel besser zu verstehen.
+
Kürzungsgründe sind je [[Förderprogramm]] festgelegte Merkmale, die die Wiedergabe/Nachvollziehbarkeit der mitunter sehr komplizierten Berechnungen unterstützen. Flächenkürzungsgründe werden auf den [[Bescheid]]en mit den entsprechenden Differenzflächen ausgewiesen und geben somit auch dem [[Antragsteller]] die Möglichkeit, die Berechnung der bewilligten Fördermittel besser zu verstehen.
   
 
Die alte Bezeichnung für Kürzungsgrund ist ''Fundstelle''.
 
Die alte Bezeichnung für Kürzungsgrund ist ''Fundstelle''.

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Kürzungsgründe sind je Förderprogramm festgelegte Merkmale, die die Wiedergabe/Nachvollziehbarkeit der mitunter sehr komplizierten Berechnungen unterstützen. Flächenkürzungsgründe werden auf den Bescheiden mit den entsprechenden Differenzflächen ausgewiesen und geben somit auch dem Antragsteller die Möglichkeit, die Berechnung der bewilligten Fördermittel besser zu verstehen.

Die alte Bezeichnung für Kürzungsgrund ist Fundstelle.