Haltungszeitraum: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Der Haltungszeitraum bezieht sich auf Tiere und bezeichnet den Zeitabschnitt, in dem ein Tier im Bestand des Betriebes verweilt. Er errechnet sich als Differenz aus Abgangsdatum und Zugangsdatum des Tieres. Die Einhaltung vorgeschriebener Haltungszeiträume ist für die Gewährung der Sonderprämie Rindfleisch, der Mutterkuhprämie und der Mutterschafprämie prämienrelevant.}}
 
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Der Haltungszeitraum bezieht sich auf Tiere und bezeichnet den Zeitabschnitt, in dem ein Tier im Bestand des [[Betrieb]]es verweilt. Er errechnet sich als Differenz aus Abgangsdatum und Zugangsdatum des Tieres. Die Einhaltung vorgeschriebener Haltungszeiträume ist für die Gewährung der [[FP11|Sonderprämie Rindfleisch]], der [[FP13|Mutterkuhprämie]] und der [[FP12|Mutterschafprämie]] prämienrelevant.

Aktuelle Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Der Haltungszeitraum bezieht sich auf Tiere und bezeichnet den Zeitabschnitt, in dem ein Tier im Bestand des Betriebes verweilt. Er errechnet sich als Differenz aus Abgangsdatum und Zugangsdatum des Tieres. Die Einhaltung vorgeschriebener Haltungszeiträume ist für die Gewährung der Sonderprämie Rindfleisch, der Mutterkuhprämie und der Mutterschafprämie prämienrelevant.