Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Aus ProfilGlossar
Version vom 26. Februar 2013, 22:04 Uhr von Replikator (Diskussion) (Artikel wurde geändert)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) ist eine konkrete Ausprägung der Rechtsform eines Unternehmens. Die Gründung einer GbR ist formlos (auch mündlich) möglich. Beklagte können nur die Gesellschafter, niemals die GbR selbst sein.


Links