Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr von Replikator (Diskussion) (geändert 2012-03-07)
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Die "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) ist eine konkrete Ausprägung der Rechtsform eines Unternehmens. Die Gründung einer GbR ist formlos (auch mündlich) möglich. Beklagte können nur die Gesellschafter, niemals die GbR selbst sein.