Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Unterschied zwischen den Versionen

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Die "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) ist eine konkrete Ausprägung der [[Rechtsform]] eines [[Unternehmen]]s. Die Gründung einer GbR ist formlos (auch mündlich) möglich. Beklagte können nur die Gesellschafter, niemals die GbR selbst sein.
 
Die "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) ist eine konkrete Ausprägung der [[Rechtsform]] eines [[Unternehmen]]s. Die Gründung einer GbR ist formlos (auch mündlich) möglich. Beklagte können nur die Gesellschafter, niemals die GbR selbst sein.
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Aktuelle Version vom 26. Februar 2013, 22:04 Uhr

Die "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) ist eine konkrete Ausprägung der Rechtsform eines Unternehmens. Die Gründung einer GbR ist formlos (auch mündlich) möglich. Beklagte können nur die Gesellschafter, niemals die GbR selbst sein.


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