Gemeinsamer Antrag
Der Gemeinsame Antrag (oder Sammelantrag) ist die Menge derjenigen Antragsdokumente, die zum InVeKoS-Antragstermin (15.05.) eingereicht werden. Damit werden die Förderungen: FP21, FP22, FP33, also die Flächenförderungen beantragt. Wichtiger Bestandteil des Gemeinsamen Antrags ist der Flächen- und Nutzungsnachweis. Gemeinsame Daten der Anträge (z. B. Unternehmensstammdaten, Flächendaten) müssen hier nur einmal eingereicht werden.
Eine konsequente Weiterentwicklung des Gemeinsamen Antrags ist der Mantelbogen.