Gemeinsamer Antrag: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Version: 1233) |
(Artikel wurde geändert) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | |||
− | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Der Gemeinsame Antrag ist die Menge derjenigen Antragsdokumente, die zum InVeKos-Antragstermin (bislang 15.5., Änderungen auf früheren Termin werden diskutiert ) eingereicht werden. Damit werden die Förderungen: FP21, FP22, FP33, also die Flächenförderungen beantragt. Wichtiger Bestandteil des Gemeinsamen Antrags ist der Flächen- und Nutzungsnachweis. Gemeinsame Daten der Anträge (z. B. Unternehmensstammdaten, Flächendaten ) müssen hier nur einmal eingereicht werden. Eine konsequente Weiterentwicklung des Gemeinsamen Antrags ist der Mantelbogen.}} |
||
+ | [[Kategorie:Antragstellung]] |
||
+ | Der Gemeinsame Antrag oder Sammelantrag ist die Menge derjenigen Antragsdokumente, die zum [[InVeKoS]]-Antragstermin (15.05.) eingereicht werden. Damit werden die Förderungen: [[FP21]], [[FP22]], [[FP33]], also die Flächenförderungen beantragt. Wichtiger Bestandteil des Gemeinsamen Antrags ist der [[Flächen- und Nutzungsnachweis]]. Gemeinsame Daten der Anträge (z. B. [[Unternehmen]]sstammdaten, Flächendaten) müssen hier nur einmal eingereicht werden. |
||
+ | |||
+ | |||
+ | == Siehe auch == |
||
+ | * [[Allgemeine Angaben]] |
Aktuelle Version vom 8. August 2013, 22:18 Uhr
Der Gemeinsame Antrag oder Sammelantrag ist die Menge derjenigen Antragsdokumente, die zum InVeKoS-Antragstermin (15.05.) eingereicht werden. Damit werden die Förderungen: FP21, FP22, FP33, also die Flächenförderungen beantragt. Wichtiger Bestandteil des Gemeinsamen Antrags ist der Flächen- und Nutzungsnachweis. Gemeinsame Daten der Anträge (z. B. Unternehmensstammdaten, Flächendaten) müssen hier nur einmal eingereicht werden.