Gemeinsame Verwaltungsbehörde: Unterschied zwischen den Versionen
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− | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|(Abkrz.: GVB ) - Gemeinsame Verwaltungsbehörde- Behörde, die die gemeinsame Abrechnung der Strukturfonds gegenüber der EU abwickelt (vgl."Strukturfonds" ) - Firma PowerHouse als Dienstleister- "x-Liste", national, über alle Fonds geht von dort an die EU- eventuell nicht mehr für ELER zuständig, "x-Liste" wird dann direkt an die EU geliefert}} |
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Die Gemeinsame Verwaltungsbehörde (GVB) ist eine Behörde, die die gemeinsame Abrechnung der Strukturfonds gegenüber der [[EU]] abwickelt. |
Die Gemeinsame Verwaltungsbehörde (GVB) ist eine Behörde, die die gemeinsame Abrechnung der Strukturfonds gegenüber der [[EU]] abwickelt. |
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Aktuelle Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr
Die Gemeinsame Verwaltungsbehörde (GVB) ist eine Behörde, die die gemeinsame Abrechnung der Strukturfonds gegenüber der EU abwickelt.
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Schnittstelle GVB"
- Infos im Europa-Portal von MV