Gültige Bewilligung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff "Gültige Bewilligung" kommt aus der [[ELER/i]]-[[Antrag|Antragsbearbeitung]] im Programm [[profil eler]].
 
Der Begriff "Gültige Bewilligung" kommt aus der [[ELER/i]]-[[Antrag|Antragsbearbeitung]] im Programm [[profil eler]].
   
   
Ein [[Teilvorgang|Bewilligungsteilvorgang]] in der ELER/i-Antragsmappe, wie [[Förderantrag]], [[Änderungsantrag]], [[Endverwendungsnachweis]] etc., wird zur ''gültigen Bewilligung'' innerhalb der [[Mappe]], sobald zur [[Bewilligung]] eine positive Entscheidung, z.B. durch die Aktion "Bewilligen", stattgefunden hat. Liegt zum Bewilligungsteilvorgang eine Vorgängerbewilligung vor, so wird diese ungültig bzw. sie "veraltet".
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Ein Bewilligungsteilvorgang in der ELER/i-Antragsmappe, wie [[Förderantrag]], [[Änderungsantrag]], [[Endverwendungsnachweis]] etc., wird zur ''gültigen Bewilligung'' innerhalb der [[Mappe]], sobald zur [[Bewilligung]] eine positive Entscheidung, z.B. durch die Aktion "Bewilligen", stattgefunden hat. Liegt zum Bewilligungsteilvorgang eine Vorgängerbewilligung vor, so wird diese ungültig bzw. sie "veraltet".
   
 
Die Daten der ''gültigen Bewilligung'' bilden die Grundlage für die [[Zahlungsantrag|Zahlungsanträge]].
 
Die Daten der ''gültigen Bewilligung'' bilden die Grundlage für die [[Zahlungsantrag|Zahlungsanträge]].

Aktuelle Version vom 11. Juli 2013, 22:17 Uhr

Der Begriff "Gültige Bewilligung" kommt aus der ELER/i-Antragsbearbeitung im Programm profil eler.


Ein Bewilligungsteilvorgang in der ELER/i-Antragsmappe, wie Förderantrag, Änderungsantrag, Endverwendungsnachweis etc., wird zur gültigen Bewilligung innerhalb der Mappe, sobald zur Bewilligung eine positive Entscheidung, z.B. durch die Aktion "Bewilligen", stattgefunden hat. Liegt zum Bewilligungsteilvorgang eine Vorgängerbewilligung vor, so wird diese ungültig bzw. sie "veraltet".

Die Daten der gültigen Bewilligung bilden die Grundlage für die Zahlungsanträge.