Flächen- und Nutzungsnachweis: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Der Flächen- und Nutzungsnachweis beschreibt die Fläche eines Unternehmens. Er besteht aus dem Nachweis der Berechtigung zur Bewirtschaftung der Flurstücke (Flächennachweis ) und dem Nachweis der Art der Nutzung (Nutzungsnachweis ) . Unter InVeKos sind die Unternehmen gezwungen, alle ihre Flächen anzugeben, unabhängig davon, ob diese beantragt werden. Es gibt zwei Formen des Flächen- und Nutzungsnachweises: den integrierten Flächen- und Nutzungsnachweis und den zweigeteilten Flächen- und Nutzungsnachweis. Ersterer beschreibt mit einer Antragszeile sowohl Flurstück als auch Nutzung. Bei der zweiten Form ist die Flurstücksbeschreibung und die Nutzungsbeschreibung getrennt.Der Nachteil der zweigeteilten Variante besteht darin, daß die Nutzung nicht eindeutig auf ein Flurstück bezogen werden kann. Das ist im Lichte der immer wichtiger werdenden Kontrollen von flurstücksbezogenen Verpflichtungen als sehr negativ zu werten. Damit die flurstücksbezogenen Verpflichtungen registriert werden können, wurde die Bindung eingeführt.Dem Nachteil gegenüber steht der Vorteil, daß der Flächennachweis ohne Nutzungsnachweis bereits recht früh im Jahr abgegeben werden kann und somit auch zur Bearbeitung im Amt zur Verfügung steht. Von den Verfechtern der zweigeteilten Variante wird als weiterer Vorteil ins Feld geführt, daß sich beim Flächennachweis die Angaben von Jahr zu Jahr wenig ändern.In Betrieben, die ihre Flächen mit EDV bearbeiten, wird der integrierten Variante der Vorzug gegeben, da die Flurstücke ohnehin auf Nutzungen, nämlich die Parzellen aufgeteilt werden müssen.}}
 
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Der Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) beschreibt die Fläche eines [[Unternehmen]]s. Er besteht aus dem Nachweis der Berechtigung zur Bewirtschaftung der Flurstücke ([[Flächennachweis]]) und dem Nachweis der Art der [[Nutzung]] ([[Nutzungsnachweis]]).
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Es gibt zwei Formen des Flächen- und Nutzungsnachweises:
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# den integrierten Flächen- und Nutzungsnachweis und
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# den zweigeteilten Flächen- und Nutzungsnachweis
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Ersterer beschreibt mit einer Antragszeile sowohl [[Flurstück]] als auch Nutzung. Bei der zweiten Form ist die Flurstücksbeschreibung und die Nutzungsbeschreibung getrennt. Der Nachteil der zweigeteilten Variante besteht darin, dass die Nutzung nicht eindeutig auf ein Flurstück bezogen werden kann. Das ist im Lichte der immer wichtiger werdenden Kontrollen von flurstücksbezogenen Verpflichtungen als sehr negativ zu werten. Damit die flurstücksbezogenen Verpflichtungen registriert werden können, wurde die [[Bindung]] eingeführt. Dem Nachteil gegenüber steht der Vorteil, dass der Flächennachweis ohne Nutzungsnachweis bereits recht früh im Jahr abgegeben werden kann und somit auch zur Bearbeitung im Amt zur Verfügung steht. Von den Verfechtern der zweigeteilten Variante wird als weiterer Vorteil ins Feld geführt, dass sich beim Flächennachweis die Angaben von Jahr zu Jahr wenig ändern. In [[Betrieb]]en, die ihre Flächen mit EDV bearbeiten, wird der integrierten Variante der Vorzug gegeben, da die Flurstücke ohnehin auf Nutzungen, nämlich die [[Parzelle]]n aufgeteilt werden müssen.
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Der FNN war bis 2004 in allen Ländern im Einsatz, um die Flächen und Nutzungen zu erfassen, danach wurde er durch die Flächenmappe abgelöst. Ab 2006 haben alle Länder in den Flächenmappen nur noch [[Parzelle]]n, deren Flächengröße und Nutzung im einheitlichen Parzellenblatt erfasst wird.

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Der Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) beschreibt die Fläche eines Unternehmens. Er besteht aus dem Nachweis der Berechtigung zur Bewirtschaftung der Flurstücke (Flächennachweis) und dem Nachweis der Art der Nutzung (Nutzungsnachweis).

Es gibt zwei Formen des Flächen- und Nutzungsnachweises:

  1. den integrierten Flächen- und Nutzungsnachweis und
  2. den zweigeteilten Flächen- und Nutzungsnachweis

Ersterer beschreibt mit einer Antragszeile sowohl Flurstück als auch Nutzung. Bei der zweiten Form ist die Flurstücksbeschreibung und die Nutzungsbeschreibung getrennt. Der Nachteil der zweigeteilten Variante besteht darin, dass die Nutzung nicht eindeutig auf ein Flurstück bezogen werden kann. Das ist im Lichte der immer wichtiger werdenden Kontrollen von flurstücksbezogenen Verpflichtungen als sehr negativ zu werten. Damit die flurstücksbezogenen Verpflichtungen registriert werden können, wurde die Bindung eingeführt. Dem Nachteil gegenüber steht der Vorteil, dass der Flächennachweis ohne Nutzungsnachweis bereits recht früh im Jahr abgegeben werden kann und somit auch zur Bearbeitung im Amt zur Verfügung steht. Von den Verfechtern der zweigeteilten Variante wird als weiterer Vorteil ins Feld geführt, dass sich beim Flächennachweis die Angaben von Jahr zu Jahr wenig ändern. In Betrieben, die ihre Flächen mit EDV bearbeiten, wird der integrierten Variante der Vorzug gegeben, da die Flurstücke ohnehin auf Nutzungen, nämlich die Parzellen aufgeteilt werden müssen.

Der FNN war bis 2004 in allen Ländern im Einsatz, um die Flächen und Nutzungen zu erfassen, danach wurde er durch die Flächenmappe abgelöst. Ab 2006 haben alle Länder in den Flächenmappen nur noch Parzellen, deren Flächengröße und Nutzung im einheitlichen Parzellenblatt erfasst wird.