Festgestellte Fläche
Die "festgestellte Fläche" ist nicht einheitlich definiert.
Im Kontext der VOK wird mit der festgestellten Fläche die gemessene Fläche nach Anwendung der Toleranz bezeichnet. Die festgestellte Fläche ist dadurch entweder gleich der gemessenen Fläche (wenn die Messung nicht innerhalb der Toleranz lag) oder gleich der beantragten Fläche (wenn im Intervall der gemessenen Fläche +/- der Toleranz die beantragte Fläche liegt).
In der VWK-RFA und der Statistik Flächen-VOK wird unter festgestellter Fläche die gemessene/beantragte Fläche abzüglich der Beanstandungen ausgewiesen.