FP299 Zusätzlicher Beihilfebetrag
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Förderprogramm | |
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Nummer | |0}}|FP|}} |
Bezeichnung | {{#pos:FP299 Zusätzlicher Beihilfebetrag| }}|0}} |
VO/Richtlinie | ? |
Antragsjahre | 2005-2008 |
Länder | ? |
Fachbereich | DZ |
Projektgruppe | FP1 |
Jedem Antragsteller wird im Anschluss an die Direktzahlungen in den AJ 2005 bis 2008 ein zusätzlicher Beihilfebetrag ausgezahlt. Dieser Beihilfebetrag entspricht höchstens dem Kürzungsbetrag der obligatorischen Modulation für die ersten 5000€ (bei einem Kürzungssatz von 3 % im AJ 2005 max. 150€).
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept FP299 Zusätzlicher Beihilfebetrag"