FP299 Zusätzlicher Beihilfebetrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Jedem [[Antragsteller]] wird im Anschluss an die [[Direktzahlungen]] in den [[AJ]] 2005 bis 2008 ein zusätzlicher Beihilfebetrag ausgezahlt. Dieser Beihilfebetrag entspricht höchstens dem Kürzungsbetrag der obligatorischen [[Modulation]] für die ersten 5000€ (bei einem Kürzungssatz von 3 % im AJ 2005 max. 150€).
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Jedem [[Antragsteller]] wird im Anschluss an die [[Direktzahlung]]en in den [[AJ]] 2005 bis 2008 ein zusätzlicher Beihilfebetrag ausgezahlt. Dieser Beihilfebetrag entspricht höchstens dem Kürzungsbetrag der obligatorischen [[Modulation]] für die ersten 5000€ (bei einem Kürzungssatz von 3 % im AJ 2005 max. 150€).
   
   

Version vom 19. April 2012, 11:58 Uhr

Förderprogramm
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Bezeichnung {{#pos:FP299 Zusätzlicher Beihilfebetrag| }}|0}}
VO/Richtlinie ?
Antragsjahre 2005-2008
Länder ?
Fachbereich DZ
Projektgruppe FP1

Jedem Antragsteller wird im Anschluss an die Direktzahlungen in den AJ 2005 bis 2008 ein zusätzlicher Beihilfebetrag ausgezahlt. Dieser Beihilfebetrag entspricht höchstens dem Kürzungsbetrag der obligatorischen Modulation für die ersten 5000€ (bei einem Kürzungssatz von 3 % im AJ 2005 max. 150€).


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept FP299 Zusätzlicher Beihilfebetrag"