FP299 Zusätzlicher Beihilfebetrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. April 2012, 11:58 Uhr
Förderprogramm | |
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Nummer | |0}}|FP|}} |
Bezeichnung | {{#pos:FP299 Zusätzlicher Beihilfebetrag| }}|0}} |
VO/Richtlinie | ? |
Antragsjahre | 2005-2008 |
Länder | ? |
Fachbereich | DZ |
Projektgruppe | FP1 |
Jedem Antragsteller wird im Anschluss an die Direktzahlungen in den AJ 2005 bis 2008 ein zusätzlicher Beihilfebetrag ausgezahlt. Dieser Beihilfebetrag entspricht höchstens dem Kürzungsbetrag der obligatorischen Modulation für die ersten 5000€ (bei einem Kürzungssatz von 3 % im AJ 2005 max. 150€).
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept FP299 Zusätzlicher Beihilfebetrag"