FP22 Allgemeine Regelung

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Bei der Allgemeinen Regelung - FP22 - handelt es sich um eine Form der Stützungsregelung im Flächenbereich, bei der Landwirte, die an der konjunkturellen Flächenstillegung teilnehmen, produktspezifische Ausgleichszahlungen für den Anbau von Getreide, Eiweißpflanzen, Ölsaaten und Öllein erhalten. Für die stillgelegten Flächen wird ein Stillegungsausgleich gezahlt. Die Zahlung erfolgt aber nur unter der Bedingung, daß eine Mindestgröße an Flächen stillgelegt wurde. Dieses Förderprogramm wurde im Antragsjahr 2000 abgelöst und inhaltlich in FP20 - Flächenzahlungen weiterbearbeitet.