Fördergegenstand
Version vom 15. Februar 2012, 15:18 Uhr von (Diskussion)
Ein Fördergegenstand (FG) ist der in einer Richtlinie näher bezeichnete Förderzweck. Jede Teilmaßnahme kann in Fördergegenstände unterteilt werden.
Ein Fördergegenstand (FG) ist der in einer Richtlinie näher bezeichnete Förderzweck. Jede Teilmaßnahme kann in Fördergegenstände unterteilt werden.