Fördergegenstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Fördergegenstand (FG) ist der in einer [[Richtlinie]] näher bezeichnete Förderzweck. Jede [[Teilmaßnahme]] kann in Fördergegenstände unterteilt werden.
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Ein Fördergegenstand (FG) ist das in einer [[Richtlinie]] näher bezeichnete Objekt, auf das sich der [[Prämiensatz]] sowie die Gebote und Verbote beziehen. Jede [[Landesmaßnahme]] kann in Fördergegenstände unterteilt werden.
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In [[ELER/investiv]]-Anträgen kann das [[Vorhaben|Gesamtvorhaben]] in Teilvorhaben gegliedert werden. Die Fördergegenstände bieten hierbei die Möglichkeit, ein Teilvorhaben zu unterteilen, um dessen Teilförderzwecke feingranular zu beschreiben.

Aktuelle Version vom 14. Oktober 2014, 11:05 Uhr

Ein Fördergegenstand (FG) ist das in einer Richtlinie näher bezeichnete Objekt, auf das sich der Prämiensatz sowie die Gebote und Verbote beziehen. Jede Landesmaßnahme kann in Fördergegenstände unterteilt werden.

In ELER/investiv-Anträgen kann das Gesamtvorhaben in Teilvorhaben gegliedert werden. Die Fördergegenstände bieten hierbei die Möglichkeit, ein Teilvorhaben zu unterteilen, um dessen Teilförderzwecke feingranular zu beschreiben.