Förderfähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(Artikel wurde geändert)
 
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
  +
{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Eine beihilfefähige (förderfähige ) Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines Betriebs, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird, ausgenommen die für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. (1782/2003 Art. 44 Abs. 2 ) .}}
 
  +
[[Kategorie:Flächen]]
  +
Eine beihilfefähige (förderfähige) Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines [[Betrieb]]s, die als [[Ackerland]] oder [[Dauergrünland]] genutzt wird, ausgenommen die für [[Dauerkultur]]en, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. ({{VO|EU/1782/2003}} Art. 44 Abs. 2 ).
  +
  +
  +
== Siehe auch ==
  +
* [[Nicht beihilfefähige Fläche]]

Aktuelle Version vom 8. Mai 2014, 12:27 Uhr

Eine beihilfefähige (förderfähige) Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines Betriebs, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird, ausgenommen die für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. (VO ({{#explode:EU/1782/2003|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/1782/2003|/|1}}/{{#explode:EU/1782/2003|/|2}} Art. 44 Abs. 2 ).


Siehe auch