Förderfähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Eine beihilfefähige (förderfähige ) Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines Betriebs, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird, ausgenommen die für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. (1782/2003 Art. 44 Abs. 2 ) .}}
 
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Eine beihilfefähige (förderfähige) Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines [[Betrieb]]s, die als [[Ackerland]] oder [[Dauergrünland]] genutzt wird, ausgenommen die für [[Dauerkultur]]en, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. ({{VO|EU/1782/2003}} Art. 44 Abs. 2 ).
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== Siehe auch ==
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* [[Nicht beihilfefähige Fläche]]

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Eine beihilfefähige (förderfähige) Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines Betriebs, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird, ausgenommen die für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. (VO ({{#explode:EU/1782/2003|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/1782/2003|/|1}}/{{#explode:EU/1782/2003|/|2}} Art. 44 Abs. 2 ).


Siehe auch