Erstattungsfähiger Betrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(geändert 2012-03-07)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
  +
{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben für ein Vorhaben. An diesem Betrag bemißt die EU die Höhe der Kofinanzierung. In den erstattungsfähigen Betrag gehen die gezahlte Zuwendung sowie in einigen Bundesländern die Eigenmittel öffentlicher Antragsteller ein.}}
 
 
Der erstattungsfähige Betrag ist der Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben für ein [[Vorhaben]]. An diesem Betrag bemisst die [[EU]] die Höhe der [[Kofinanzierung]]. In den erstattungsfähigen Betrag gehen die gezahlte Zuwendung sowie in einigen Bundesländern die Eigenmittel öffentlicher [[Antragsteller]] ein.
 
Der erstattungsfähige Betrag ist der Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben für ein [[Vorhaben]]. An diesem Betrag bemisst die [[EU]] die Höhe der [[Kofinanzierung]]. In den erstattungsfähigen Betrag gehen die gezahlte Zuwendung sowie in einigen Bundesländern die Eigenmittel öffentlicher [[Antragsteller]] ein.

Aktuelle Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Der erstattungsfähige Betrag ist der Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben für ein Vorhaben. An diesem Betrag bemisst die EU die Höhe der Kofinanzierung. In den erstattungsfähigen Betrag gehen die gezahlte Zuwendung sowie in einigen Bundesländern die Eigenmittel öffentlicher Antragsteller ein.