Erstantragsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Erstantragsjahr ist das [[Jahr]], in dem der [[Antragsteller]] seinen [[Antrag]] auf eine mehrjährige Förderung stellt/abgibt bzw. das Jahr, in dem eine mehrjährige Verpflichtung beginnt.
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Das Erstantragsjahr (EAJ) ist das [[Antragsjahr]], für das der [[Antragsteller]] seinen [[Antrag]] auf eine mehrjährige Förderung stellt. Im AM2015 wird der erste Zahlungsantrag ebenfalls für dieses [[Antragsjahr]] gestellt.
 
Hinweis: Das Erstantragsjahr wird bei der fünfjährigen Förderung im Rahmen der VO2078 unterschiedlich behandelt. In den Ländern HE und ST werden im Erstantragsjahr noch keine Zuwendungen ausgezahlt. Der Antragsteller erhält erst im [[Folgejahr]] die [[Fördermittel]]. Dagegen wird in [[BB]] bereits ab Erstantragsjahr gefördert.
 

Aktuelle Version vom 18. August 2016, 12:08 Uhr

Das Erstantragsjahr (EAJ) ist das Antragsjahr, für das der Antragsteller seinen Antrag auf eine mehrjährige Förderung stellt. Im AM2015 wird der erste Zahlungsantrag ebenfalls für dieses Antragsjahr gestellt.