Ergänzungsbetrag

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Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr von Replikator (Diskussion) (geändert 2012-03-07)
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Ein Ergänzungsbetrag wurde 1997/98 im Rahmen einer Fördermaßnahme tierbezogen gewährt. Der Ergänzungsbetrag wurde nicht beantragt. Die Gewährung wurde an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Beispiel: Bei der Mutterkuhprämie und der Sonderprämie Rindfleisch wird bei Unterschreitung einer Besatzdichte von 1,4 GVE/ha ein Ergänzungsbetrag für Extensivierungsprämie gewährt. Im Rahmen einer Übergangsregelung für die Jahre 1997 und 1998 kann für Bullen in bestimmten Grünlandregionen an der Nordseeküste in Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit traditionell extensiver Weidehaltung (Weidemastbullen) die Sonderprämie ein zweites Mal im Leben dieser Tiere in Höhe von 158,- DM zusätzlich zur Einmalprämie gewährt werden.