Einkommensverlustprämie

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Förderprogramm
Nummer 710
Bezeichnung Einkommensverlustprämie
VO/Richtlinie ?
Antragsjahre ?
Länder [[{{#explode:BW|,|0}}]], [[{{#explode:BW|,|1}}]], [[{{#explode:BW|,|2}}]], [[{{#explode:BW|,|3}}]], [[{{#explode:BW|,|4}}]], [[{{#explode:BW|,|5}}]], [[{{#explode:BW|,|6}}]]
Fachbereich AUM
Projektgruppe FP2

Einkommensverlustprämie (EVP) ist Bestandteil des Gemeinsamer Antrages in Baden-Württemberg.

Die Einkommensverlustprämie löst ab dem Antragsjahr 2007 die alte Erstaufforstungsprämie ab. Die neue Richtlinie EVP 2007 löst dabei zwar die alte EAP ab, die bestehenden Prämienansprüche gemäß dem Gültigkeitszeitraum der seither geltenden Richtlinie bleiben aber bestehen!


Die wesentlichsten Änderungen gegenüber der Erstaufforstungsprämie sind:

  • maximale Prämiendauer 15 Jahre (EAP 20 Jahre)
  • Laubbaumanteil mindestens 40% der Fläche (bzw. 30% Weißtannen bei Tannenmischwäldern)
d.h. keine Förderung mehr von reinem Nadelwald bzw. Bestände mit weniger als 40% Laubholzanteil


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept BW/EVP FP710"