Einführer: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Version: 500) |
(geändert 2012-03-07) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | |||
− | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Ein Einführer ist ein Antragsteller, der mit der fünfjährigen Verpflichtung nach VO2078 neu (erstmalig ) anfängt. (siehe auch Beibehalter ) }} |
||
+ | Ein Einführer ist ein [[Antragsteller]], der mit der fünfjährigen Verpflichtung nach VO2078 neu (erstmalig) anfängt. |
||
+ | |||
+ | |||
+ | == Siehe auch == |
||
+ | * [[Beibehalter]] |
Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr
Ein Einführer ist ein Antragsteller, der mit der fünfjährigen Verpflichtung nach VO2078 neu (erstmalig) anfängt.