Einführer: Unterschied zwischen den Versionen
(Artikel wurde geändert) |
|||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | |||
− | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Ein Einführer ist ein Antragsteller, der mit der fünfjährigen Verpflichtung nach VO2078 neu (erstmalig ) anfängt. (siehe auch Beibehalter ) }} |
||
+ | Ein Einführer ist ein [[Antragsteller]], der mit der fünfjährigen Verpflichtung nach VO2078 neu (erstmalig) anfängt. |
Aktuelle Version vom 18. Dezember 2013, 22:14 Uhr
Ein Einführer ist ein Antragsteller, der mit der fünfjährigen Verpflichtung nach VO2078 neu (erstmalig) anfängt.