Dauergrünlanderhaltungsgesetz
Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz (DGLG) regelt das Verbot der Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland.
Zweck: Erhalt der DGL-Flächen aus Klima-, Boden-, Wasser- und Naturschutzaspekten.
Gebiete, in denen die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland grundsätzlich verboten ist, werden in profil c/s in der DGLG-Gebietskulisse zusammengefasst. Diese DGLG-Gebietskulisse ist eine synthetische Kulisse und besteht aus den folgenden Teilkulissen:
- Moor- und Anmoorböden
- Überschwemmungsgebiete
- Wasserschutzgebiete
- Flächen mit hoher oder sehr hoher Wassererosionsgefährdung
- Gewässerrandstreifen