Dauergrünland
Als Dauergrünland (DGL) bezeichnet man Flächen, die durch die Einsaat oder durch natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind.
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- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Dauergrünland-Kataster"