Datenträgerbegleitschein

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Version vom 18. August 2016, 12:08 Uhr von Replikator (Diskussion) (Artikel wurde geändert)
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Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular", auch "Komprimierter Antrag" in BW) wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten Antrag fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des Antragstellers.

Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im PEB erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im Amt eingehen.


Siehe auch