Datenträgerbegleitschein

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Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr von Replikator (Diskussion) (geändert 2012-03-07)
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Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular") wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten Antrag fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des Antragstellers.

Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im Amt eingehen.