Datenträgerbegleitschein: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular", auch "Komprimierter Antrag" in BW) wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten [[Antrag]] fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des [[Antragsteller]]s.
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Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular", auch "Komprimierter Gemeinsamer Antrag" (KGA) in BW) wird als Begleitpapier zu jedem [[INET-Import|elektronisch eingereichten Antrag]] fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des [[Antragsteller]]s.
   
 
Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im [[PEB]] erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im [[Amt]] eingehen.
 
Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im [[PEB]] erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im [[Amt]] eingehen.
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== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
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* [[INET-Import]]
 
* [[Profil Inet]]
 
* [[Profil Inet]]

Aktuelle Version vom 19. November 2019, 14:51 Uhr

Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular", auch "Komprimierter Gemeinsamer Antrag" (KGA) in BW) wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten Antrag fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des Antragstellers.

Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im PEB erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im Amt eingehen.


Siehe auch