Bundesmaßnahme: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine vom Bund definierte Maßnahme kann
 
Eine vom Bund definierte Maßnahme kann
 
* eine Ausprägung einer [[EU-Maßnahme]] oder
 
* eine Ausprägung einer [[EU-Maßnahme]] oder
* eine Ausprägung einer [[Untermaßnahme]] oder
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* eine Ausprägung einer EU-Teilmaßnahme / Untermaßnahme oder
 
* eigenständig
 
* eigenständig
 
sein.
 
sein.

Aktuelle Version vom 22. Mai 2015, 12:06 Uhr

Eine vom Bund definierte Maßnahme kann

  • eine Ausprägung einer EU-Maßnahme oder
  • eine Ausprägung einer EU-Teilmaßnahme / Untermaßnahme oder
  • eigenständig

sein.


Siehe auch