Bindung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Februar 2012, 16:36 Uhr

Eine Flächenbindung kennzeichnet eine flurstückskonkret einzuhaltende Verpflichtung (z.B. Garantierte Dauerbrache, Verpflichtungen zum Vertragsnaturschutz, Teilnahme an Extensivierungsprogrammen) oder eine flurstückskonkret zu prüfende Restriktion (z. B. Flächen nach Artikel 9 VO 1765/92 ).