Bindung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (1 Version: 500)
(Artikel wurde geändert)
Zeile 1: Zeile 1:
   
Eine Flächenbindung kennzeichnet eine flurstückskonkret einzuhaltende Verpflichtung (z.B. Garantierte Dauerbrache, Verpflichtungen zum Vertragsnaturschutz, Teilnahme an Extensivierungsprogrammen) oder eine flurstückskonkret zu prüfende Restriktion (z. B. Flächen nach Artikel 9 VO 1765/92 ).
+
Eine Flächenbindung kennzeichnet eine parzellenkonkret einzuhaltende Verpflichtung (z.B. Garantierte Dauerbrache, Verpflichtungen zum Vertragsnaturschutz, Teilnahme an Extensivierungsprogrammen).
  +
  +
Bindungen werden durch die Merkmale Größe, Code und ggf. Verpflichtungsbeginn charakterisiert.

Version vom 27. Juni 2012, 10:05 Uhr

Eine Flächenbindung kennzeichnet eine parzellenkonkret einzuhaltende Verpflichtung (z.B. Garantierte Dauerbrache, Verpflichtungen zum Vertragsnaturschutz, Teilnahme an Extensivierungsprogrammen).

Bindungen werden durch die Merkmale Größe, Code und ggf. Verpflichtungsbeginn charakterisiert.