Bezugsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (1 Version: 500)
(Artikel wurde geändert)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
  +
{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Das Bezugsjahr ist das durch die Mitgliedsstaaten festgelegte Jahr, das zur Festlegung der individuellen Höchstgrenze für den Prämienanspruch jedes Erzeugers herangezogen wurde.}}
 
  +
Das Bezugsjahr ist im AM2015 das Jahr des [[Bezug]]s einer Vorgangskorrektur.

Aktuelle Version vom 19. November 2019, 14:51 Uhr

Das Bezugsjahr ist im AM2015 das Jahr des Bezugs einer Vorgangskorrektur.