Bezugsjahr: Unterschied zwischen den Versionen
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− | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Das Bezugsjahr ist das durch die Mitgliedsstaaten festgelegte Jahr, das zur Festlegung der individuellen Höchstgrenze für den Prämienanspruch jedes Erzeugers herangezogen wurde.}} |
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+ | Das Bezugsjahr ist im AM2015 das Jahr des [[Bezug]]s einer Vorgangskorrektur. |
Aktuelle Version vom 19. November 2019, 14:51 Uhr
Das Bezugsjahr ist im AM2015 das Jahr des Bezugs einer Vorgangskorrektur.