Benachteiligtes Gebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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Benachteiligte Gebiete sind offiziell anerkannte Gebiete, in denen die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit durch natürliche (z. B. geringe Ertragsfähigkeit der Böden ) und wirtschaftliche Standortnachteile (z.B. geringe Bevölkerungsdichte) nur eingeschränkt/erschwert möglich ist.
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Benachteiligte Gebiete (BG oder BENA) sind offiziell anerkannte Gebiete, in denen die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit durch natürliche (z. B. geringe Ertragsfähigkeit der Böden) und wirtschaftliche Standortnachteile (z.B. geringe Bevölkerungsdichte) nur eingeschränkt/erschwert möglich ist.
 
Es werden folgende Benachteiligungsarten unterschieden:
 
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== Siehe auch ==
 
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* [[FP33 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete]]

Aktuelle Version vom 18. August 2016, 12:08 Uhr

Benachteiligte Gebiete (BG oder BENA) sind offiziell anerkannte Gebiete, in denen die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit durch natürliche (z. B. geringe Ertragsfähigkeit der Böden) und wirtschaftliche Standortnachteile (z.B. geringe Bevölkerungsdichte) nur eingeschränkt/erschwert möglich ist. Es werden folgende Benachteiligungsarten unterschieden:

  • Berggebiet
  • Kerngebiet
  • benachteiligte Agrarzone
  • Kleines Gebiet
  • Wasserabsenkung
  • Insel

Siehe auch