Beihilfevoraussetzung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die beantragten Fördermittel gewährt/bewilligt werden können. Werden die geforderten Voraussetzungen für die jeweilige Fördermaßnahme vom Antragsteller nicht erbracht/eingehalten, wird der Antrag abgelehnt.Beispiel: Das Unternehmen hat eine LF von 25 ha, davon liegen 2,8 ha im benachteiligtem Gebiet. FP33 wird beantragt. Voraussetzung für die Gewährung der Ausgleichszulage ist u.a., daß mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche im benachteiligten Gebiet liegen. Im vorliegenden Fall muß der Antrag also abgelehnt werden.}}
 
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Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die beantragten Fördermittel gewährt/bewilligt werden können. Werden die geforderten Voraussetzungen für die jeweilige Fördermaßnahme vom [[Antragsteller]] nicht erbracht/eingehalten, wird der [[Antrag]] abgelehnt.
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Beispiel: Das [[Unternehmen]] hat eine [[LF]] von 25 ha, davon liegen 2,8 ha im [[Benachteiligtes Gebiet|benachteiligtem Gebiet]]. [[FP33]] wird beantragt. Voraussetzung für die Gewährung der Ausgleichszulage ist u.a., dass mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche im benachteiligten Gebiet liegen. Im vorliegenden Fall muss der Antrag also abgelehnt werden.

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die beantragten Fördermittel gewährt/bewilligt werden können. Werden die geforderten Voraussetzungen für die jeweilige Fördermaßnahme vom Antragsteller nicht erbracht/eingehalten, wird der Antrag abgelehnt.

Beispiel: Das Unternehmen hat eine LF von 25 ha, davon liegen 2,8 ha im benachteiligtem Gebiet. FP33 wird beantragt. Voraussetzung für die Gewährung der Ausgleichszulage ist u.a., dass mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche im benachteiligten Gebiet liegen. Im vorliegenden Fall muss der Antrag also abgelehnt werden.