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Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr
Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die beantragten Fördermittel gewährt/bewilligt werden können. Werden die geforderten Voraussetzungen für die jeweilige Fördermaßnahme vom Antragsteller nicht erbracht/eingehalten, wird der Antrag abgelehnt.
Beispiel: Das Unternehmen hat eine LF von 25 ha, davon liegen 2,8 ha im benachteiligtem Gebiet. FP33 wird beantragt. Voraussetzung für die Gewährung der Ausgleichszulage ist u.a., dass mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche im benachteiligten Gebiet liegen. Im vorliegenden Fall muss der Antrag also abgelehnt werden.