Beibehalter
Als Beibehalter wird ein Antragsteller bezeichnet, der seine Flächen schon vor der Antragstellung im Sinne der VO2078 bewirtschaftete bzw. bereits eine fünfjährige Förderung nach VO2078 abgeschlossen hat.
Als Beibehalter wird ein Antragsteller bezeichnet, der seine Flächen schon vor der Antragstellung im Sinne der VO2078 bewirtschaftete bzw. bereits eine fünfjährige Förderung nach VO2078 abgeschlossen hat.