Beibehalter: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Februar 2012, 16:36 Uhr

Als Beibehalter wird ein Antragsteller bezeichnet, der seine Flächen schon vor der Antragstellung im Sinne der VO2078 bewirtschaftete bzw. bereits eine fünfjährige Förderung nach VO2078 abgeschlossen hat.