Beantragte Fläche: Unterschied zwischen den Versionen

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Die beantragten [[Fläche]]n bezeichnen die [[Gemeldete Fläche|gemeldeten Flächen]] des [[Antragsteller]]s nach Bereinigung von offensichtlichen Fehlern/Irrtümern durch den [[Sachbearbeiter]]. Die beantragten Flächen sind die Flächen, die in der Flächenmappe zu sehen sind.
 
Die beantragten [[Fläche]]n bezeichnen die [[Gemeldete Fläche|gemeldeten Flächen]] des [[Antragsteller]]s nach Bereinigung von offensichtlichen Fehlern/Irrtümern durch den [[Sachbearbeiter]]. Die beantragten Flächen sind die Flächen, die in der Flächenmappe zu sehen sind.
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Auszug aus der Programmbeschreibung 2012:
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Für die Berechnungen der Betriebsprämien-Anträge ist die „beantragte Fläche“ das Minimum aus zur Verfügung stehenden Zahlungsansprüchen und der korrigierten Fläche.
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Die Begriffe “Antragsfläche” und “beantragte Fläche” werden dabei als Synonyme behandelt.
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Es ist also zu beachten, dass mit dem Begriff“Antragsfläche” nicht die durch den Antragsteller im Antrag [[gemeldete Fläche]] gemeint ist.
   
   

Version vom 18. September 2012, 22:03 Uhr

Die beantragten Flächen bezeichnen die gemeldeten Flächen des Antragstellers nach Bereinigung von offensichtlichen Fehlern/Irrtümern durch den Sachbearbeiter. Die beantragten Flächen sind die Flächen, die in der Flächenmappe zu sehen sind.

Auszug aus der Programmbeschreibung 2012:

Für die Berechnungen der Betriebsprämien-Anträge ist die „beantragte Fläche“ das Minimum aus zur Verfügung stehenden Zahlungsansprüchen und der korrigierten Fläche.
Die Begriffe “Antragsfläche” und “beantragte Fläche” werden dabei als Synonyme behandelt.
Es ist also zu beachten, dass mit dem Begriff“Antragsfläche” nicht die durch den Antragsteller im Antrag gemeldete Fläche gemeint ist.


Siehe auch