Bagatellbetrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(Artikel wurde geändert)
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
   
Ein Bagatellbetrag ist ein festgelegter Geldbetrag, bis zu dessen Höhe keine Zahlung oder Rückzahlung erfolgt.
+
Ein Bagatellbetrag ist ein [[Bewilligungsbetrag]], bis zu dessen Höhe ein Antrag nicht positiv entschieden werden kann.

Aktuelle Version vom 10. Dezember 2015, 12:10 Uhr

Ein Bagatellbetrag ist ein Bewilligungsbetrag, bis zu dessen Höhe ein Antrag nicht positiv entschieden werden kann.